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Kosten

Für die anwaltliche Beratung und Vertretung werden die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder durch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten abgerechnet.

Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt bei Verbrauchern höchstens 190 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Übrigen richten sich die Kosten nach dem Gegenstandswert der Sache. Für den Rechtsanwalt ist es verpflichtend, seinen Mandanten über die anfallenden Kosten aufzuklären.

Es ist auch möglich, eine Pauschalvereinbarung über das Honorar des Rechtsanwaltes zu treffen. Rechtsanwälte sind allerdings verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren nicht zu unterschreiten.

Für den Fall, dass Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um anwaltlichen Rat einzuholen oder einen Rechtsstreit zu führen, ist zu prüfen, ob Ihnen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe gewährt werden kann. Bitte sprechen Sie uns an, wir werden Ihren Fall prüfen.

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